Seit 1. Juli 2025 tritt die umfas­sendste Reform der Steu­er­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ord­nung (StBVV) seit Jahren in Kraft. Die Ände­rungen betreffen nicht nur Hono­rare und Abrech­nungs­mo­delle, sondern eröffnen ganz neue Spiel­räume – fach­lich, wirt­schaft­lich und stra­te­gisch. Denn mit der Möglich­keit höherer Vergü­tung stellt sich eine entschei­dende Frage: Wie nutzen Sie diesen neuen Hand­lungs­spiel­raum sinnvoll? 

Unsere Über­zeu­gung: Kanz­leien, die jetzt gezielt in digi­tale Kommu­ni­ka­tion und struk­tu­rierte Prozesse inves­tieren, sichern sich nicht nur wirt­schaft­liche Vorteile – sondern auch Effi­zienz, Qualität und Mandan­ten­zu­frie­den­heit. 

Was ändert sich konkret? Die wich­tigsten Punkte im Überblick

Das Bundes­mi­nis­te­rium der Justiz hat im März 2024 einen Refe­ren­ten­ent­wurf zur StBVV-Novelle vorge­legt, der nun zum 1. Juli 2025 wirksam geworden ist. Die zentralen Neue­rungen sind u.a.: 

  • Anhe­bung der Zeit­ge­bühr: Die Zeit­ge­bühr gemäß § 13 StBVV wird zum 1. Juli 2025 ange­passt. Die Berech­nungs­ein­heit wird von einer halben Stunde auf eine Vier­tel­stunde umge­stellt. Zudem wird der mitt­lere Gebüh­ren­satz um etwa 9 % erhöht, was einer Anhe­bung von 105 € auf 115 € entspricht. Die Höchst­ge­bühr steigt von 150 € auf 164 €.
  • Aktua­li­sie­rung der Tabellen A–D: Die Wert­ge­bühren in den Tabellen A bis D der StBVV werden linear um rund 6 % erhöht. Dies betrifft unter anderem die Gebühren für Einkom­men­steuer-, Körper­schaft­steuer- und Umsatzsteuererklärungen.
  • Einfüh­rung neuer abrech­nungs­fä­higer Tätig­keiten: Die über­ar­bei­tete StBVV führt neue Vergü­tungs­tat­be­stände ein, insbe­son­dere im Zusam­men­hang mit digi­talen Prozessen.Dazu zählen Tätig­keiten wie die Mittei­lung nach § 146a Abs. 4 AO sowie die Erstel­lung von Mindest­steu­er­erklä­rungen und Mindeststeuer-Berichten.
  • Aner­ken­nung digi­taler Leis­tungen: Die über­ar­bei­tete StBVV erleich­tert die Digi­ta­li­sie­rung im Kanz­lei­alltag. Gebüh­ren­rech­nungen können nun allein digital erstellt und über­mit­telt werden, ohne dass es zuvor einer Zustim­mung des Mandanten bedarf. Dies stellt einen wich­tigen Schritt zur Förde­rung digi­taler Prozesse dar.

Was bedeutet das für Ihre Kanzlei?

Die Reform ist weit mehr als eine formale Anpas­sung. Sie ist eine Aufwer­tung Ihrer Arbeit – und eine Einla­dung, die Struk­turen Ihrer Kanzlei zukunfts­si­cher aufzu­stellen: 

  • Finan­zi­eller Spiel­raum für Quali­täts­ent­wick­lung 
  • Stra­te­gi­sche Chancen für Prozess­op­ti­mie­rung 
  • Impuls für moderne Kommu­ni­ka­tion und nach­hal­tige Mandan­ten­bin­dung 

Wer jetzt inves­tiert, baut nicht nur an der Kanzlei von morgen – sondern legt den Grund­stein für mehr Entlas­tung im Alltag. 

Mandanten erwarten mehr als Exper­tise – sie erwarten Struktur

Eine aktu­elle INNO­FACT-Umfrage im Auftrag von Haufe zeigt:
Mandan­tInnen erwarten heute mehr als fach­liche Kompe­tenz. Sie fordern trans­pa­rente Kommu­ni­ka­tion – digital, verständ­lich, rechtssicher.

Vor allem jüngere Ziel­gruppen empfinden Papier­for­mu­lare, Tele­fon­rück­fragen oder frag­men­tierte Abläufe zuneh­mend als unzeit­gemäß. Digi­tale Services gelten nicht mehr als Bonus, sondern als profes­sio­neller Stan­dard. 

Mehr Vergü­tung bedeutet auch mehr Verantwortung

Höhere Hono­rare wecken berech­tigte Erwar­tungen. Mandan­tinnen und Mandanten wollen spüren, dass sie in gute Zusam­men­ar­beit inves­tieren, in verläss­liche Prozesse, klare Zustän­dig­keiten und jeder­zeit nach­voll­zieh­bare Kommu­ni­ka­tion. 

„Die neuen Spiel­räume sind kein Selbst­zweck. Sie eröffnen die Chance, Ihre Kanzlei durch digi­tale Struk­turen, effi­zi­ente Kommu­ni­ka­tion und intel­li­gente Auto­ma­ti­sie­rungen zukunfts­si­cher aufzu­stellen,“ sagt Philip Hellmig, Geschäfts­führer kanzlei.land. 

Digi­tale Inves­ti­tion mit Wirkung: kanzlei.land

kanzlei.land wurde aus der Praxis heraus entwi­ckelt – mit dem Ziel, Kanz­lei­ab­läufe effi­zi­enter zu gestalten und die Zusam­men­ar­beit mit Mandant:innen zu verein­fa­chen. 

Das leisten Sie mit kanzlei.land: 

  • Struk­tu­rierte, zentrale Mandan­ten­kom­mu­ni­ka­tion 
  • Trans­pa­rente Aufga­ben­ver­tei­lung & Fris­ten­kon­trolle 
  • Spür­bare Reduk­tion von E-Mail-Verkehr 
  • Digi­tale Work­flows, die Prozesse verbinden statt frag­men­tieren 

Das Ergebnis: mess­bare Zeit­er­sparnis, gerin­gere Fehler­quote und mehr Fokus auf das Wesent­liche. 

Die StBVV-Reform ist ein Türöffner – nutzen Sie ihn

Die Reform bringt mehr als neue Gebüh­ren­rahmen. Sie bringt neue Perspektiven:
für moderne Abläufe, für stra­te­gi­sches Wachstum und für echte Mandan­ten­nähe. 

Wer jetzt inves­tiert, sichert sich nicht nur wirt­schaft­liche Vorteile – sondern den entschei­denden Vorsprung im Wett­be­werb um Vertrauen, Zeit und quali­fi­zierte Fach­kräfte. 

Nutzen Sie diesen Moment. Spre­chen Sie mit uns. 

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Hinweis

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